Home Inhalt

UKBW-Gutscheine
Nach oben

 

          

           Erste-Hilfe-Gutscheine der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)

 

           Liebe Schulleitungen,

           zunächst möchte ich mich kurz bei Ihnen vorstellen. Ich, Jovin Samuel Bürchner, bin Präventionsbeauftragter beim Staatlichen Schulamt Konstanz

           und für die Koordinierung unserer Schulsanitätsdienste zuständig. Ich bin somit auch Ansprechpartner für die gesamte Erste Hilfe in der Schule.

           Bitte kontaktieren Sie mich bei Bedarf nach Möglichkeit über folgende E-Mail-Adresse: Buerchner@schulsanitaetsdienst.com

 

           Wenn Sie Gutscheine von der Unfallkasse Baden-Württemberg benötigen und zu unserem Schulamtsbezirk (Staatliches Schulamt Konstanz) gehören,

           so können Sie diese bei mir beantragen. Die Gymnasien und Berufsschulen in unserem Landkreis Konstanz wenden sich bitte

           direkt an das Regierungspräsidium in Freiburg.

 

           Zur Gutscheinbeantragung benötige ich folgende Angaben von Ihnen:

  Ø  Art des Kurses:    Erste Hilfe Kurs (EH-Grundkurs; 8 Doppelstunden)

                                                  Erste Hilfe Training (EH-T; 4 Doppelstunden)

  Ø  Ausführende Hilfsorganisation:  ( DRK / MHD / JUH / ASB / DLRG ... )

  Ø  Monat, in dem der Kurs beendet wird

  Ø  Vollständiger Name der Lehrkraft

  Ø  Name der Schule

           Z. B.:   Erste Hilfe Training / DRK / Juni 2009 / Hr. Max Mustermann / GWRS Musterhausen

 

           Die Gutscheine müssen rechtzeitig und vor Kursbeginn bei mir beantragt werden.

           Bitte senden Sie mir nicht benötigte Gutscheine stets zurück.

 

           Allgemeine Info der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW):

           UKBW-Vorgabe: 

           2 Lehrkräfte pro Schule, bzw. 7% des Lehrerkollegiums einer Schule sollen als Ersthelfer ausgebildet sein und regelmäßig fortgebildet werden.

           Die Überwachung der Fortbildungsfrist ist Pflicht des Unternehmers (vgl. hierzu § 26 Abs. 3 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1)

           Die Kosten für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Schülern werden nicht von der UKBW übernommen. Weiterhin sind in der Regel die Beschäftigten der

           Sachkostenträger zum Ersthelfer ausgebildet. Bitte beachten Sie, dass diese Gutscheine für Schulhausmeister und Schulsekretärinnen

           über die jeweiligen Kommunen angefordert werden müssen.

           Die Gutscheine sind ausschließlich für den darauf angegebenen Kurs gültig, der bei einer anerkannten Ausbildungsorganisation zu absolvieren ist.

           Ein Gutschein deckt die Kosten für eine Person vollständig ab. Sollten Sie mit der gewählten Ausbildungsorganisation Sondervereinbarungen

           (z. B. Kurse hausintern) treffen und hierfür Kosten anfallen, können diese von der Unfallkasse nicht erstattet werden!

 

           Nun wünsche ich Ihnen und Ihrer ganzen Schule noch von ganzem Herzen eine möglichst unfallfreie Zeit. 

           Herzliche Grüße

           Jovin Samuel Bürchner

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: Buerchner@schulsanitaetsdienst.com 
Stand: 15. Januar 2012